Ratgeber · Kaufen

Immobilie kaufen.
Schritt für Schritt. – Immobilie kaufen

Von der Suche bis zum Schlüssel

Was Sie vor der ersten Besichtigung klären sollten, wie Exposé, Besichtigung und Kaufanbot rechtlich zusammenhängen und wie der Kauf bis zur Übergabe abläuft.

Lesezeit 12 MinutenStand Oktober 2026Österreichisches Recht

Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen ist für die meisten die größte Entscheidung ihres Lebens. Die Sorgen sind dieselben: zu viel zahlen, versteckte Mängel übersehen, an der Finanzierung scheitern – oder zu spät dran sein.

Dieser Ratgeber führt Sie durch den Kauf in Österreich: was Sie vorab klären sollten, welche Schritte rechtlich verbindlich sind und wie es vom Kaufanbot bis zur Schlüsselübergabe weitergeht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Klären Sie Budget und Finanzierung, bevor Sie besichtigen.
  • Fragen Sie sich ehrlich: Was suchen Sie eigentlich? Oft ist es etwas anderes als das erste Suchprofil.
  • Mit dem Exposé und der Besichtigung macht der Makler Ihnen die Immobilie namhaft. Kommt der Kauf zustande, ist die Provision zu bezahlen.
  • Ein Kaufanbot ist rechtlich verbindlich. Nimmt der Verkäufer an, ist der Kauf zustande gekommen.
  • Rechnen Sie mit rund 10 % Nebenkosten zusätzlich zum Kaufpreis.
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Was suchen Sie eigentlich?

Viele starten mit einer Liste: vier Zimmer, Garten, Garage. Hinter der Liste steht aber ein Leben – Arbeitsweg, Schule, Ruhe, Platz für Hobbys. Wer das klärt, sucht gezielter und findet oft etwas, das er anfangs gar nicht gesucht hat.

  • Muss oder Kann: Was ist wirklich unverzichtbar, was wäre schön?
  • Lage zuerst: Die Lage lässt sich nicht ändern, das Bad schon.
  • Zukunft mitdenken: Kinder, Homeoffice, Alter – passt die Immobilie auch in zehn Jahren?
  • Alle Entscheider: Wer entscheidet mit? Zur Besichtigung sollten alle kommen.
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Budget und Finanzierung

Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor Sie besichtigen. So wissen Sie, in welchem Rahmen Sie suchen, und können bei einer passenden Immobilie schnell handeln.

NebenkostenHöhe
Grunderwerbsteuer3,5 % vom Kaufpreis
Grundbucheintragung Eigentum1,1 % vom Kaufpreis
Grundbucheintragung Pfandrecht (bei Kredit)1,2 % vom Pfandbetrag
Vertragserrichtung und Treuhandlaut Notar oder Rechtsanwalt
Maklerprovisionlaut Exposé, gesetzlich höchstens 3 % zuzüglich 20 % USt

Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.

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Exposé, Besichtigung und Namhaftmachung

Wenn Sie über einen Makler kaufen, kommt mit der Übergabe des Exposés ein Maklervertrag zustande. Sie erhalten dazu eine Widerrufsbelehrung und eine Übersicht der Nebenkosten. Erst wenn Sie bestätigen, dass wir sofort für Sie tätig werden dürfen, bekommen Sie Adresse und vollständige Unterlagen.

  1. 01

    Vorab klären

    Wir rufen Sie kurz an: Was suchen Sie, wie finanzieren Sie? Passt die Immobilie nicht, sagen wir es Ihnen ehrlich.

  2. 02

    Besichtigen

    Nehmen Sie sich Zeit, kommen Sie mit allen Entscheidern. Unterlagen wie Grundbuchauszug, Pläne und Energieausweis haben wir dabei.

  3. 03

    Genau hinschauen

    Feuchtigkeit, Dach, Fenster, Heizung, Elektrik. Fragen Sie nach Betriebskosten und bei Wohnungen nach Rücklage und geplanten Sanierungen.

  4. 04

    Zweitbesichtigung

    Bei ernstem Interesse noch einmal zu einer anderen Tageszeit – gerne mit einem Fachmann.

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Das Kaufanbot

Haben Sie sich entschieden, legen Sie ein schriftliches Kaufanbot. Es ist rechtlich verbindlich: Nimmt der Verkäufer es innerhalb der Bindungsfrist an, ist der Kauf zustande gekommen. Der Kaufvertrag beim Notar setzt das nur noch um.

  • Preis und Zahlung: Kaufpreis, Abwicklung über Treuhand.
  • Finanzierungsvorbehalt: Das Anbot gilt nur, wenn Ihre Bank bis zu einem Datum zusagt.
  • Übergabe: Termin, Zustand, was bleibt im Haus.
  • Bindungsfrist: Wie lange sind Sie an Ihr Anbot gebunden?
  • Rücktrittsrecht: Geben Sie das Anbot für Ihr eigenes Wohnen am Tag der ersten Besichtigung ab, können Sie unter Umständen binnen einer Woche zurücktreten (§ 30a KSchG). Verlassen Sie sich nicht darauf – unterschreiben Sie nur, was Sie wirklich wollen.
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Kaufvertrag, Grundbuch und Übergabe

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    Kaufvertrag

    Ein Notar oder Rechtsanwalt errichtet den Vertrag. Sie bekommen vorab einen Entwurf – lesen Sie ihn in Ruhe und fragen Sie nach.

  2. 02

    Treuhand

    Sie zahlen den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Vertragserrichters. Der Verkäufer bekommt ihn erst, wenn Ihr Eigentum im Grundbuch gesichert ist.

  3. 03

    Grundbuch

    Der Vertragserrichter beantragt die Eintragung und führt Grunderwerbsteuer und Gebühren ab.

  4. 04

    Übergabe

    Gemeinsamer Termin vor Ort mit Übergabeprotokoll, Zählerständen, Schlüsseln und Unterlagen.

Melden Sie nach der Übergabe Strom, Gas, Wasser, Müll, Versicherung und den Hauptwohnsitz an bzw. um. Bei Wohnungen informiert die Hausverwaltung über Rücklage und Betriebskosten.

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Wie wir Sie begleiten

  • Suchprofil: Sie bekommen passende Immobilien oft, bevor sie öffentlich inseriert sind.
  • Ehrliche Vorauswahl: Wir zeigen Ihnen nur, was zu Ihnen passt.
  • Vollständige Unterlagen vor dem Kaufanbot, damit Sie und Ihre Bank prüfen können.
  • Ein Ansprechpartner von der Anfrage bis zum Kaufvertrag.

Wir arbeiten als Makler für beide Seiten und informieren Käufer und Verkäufer gleich. Rechts- und Steuerfragen klärt Ihr Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Checkliste

Zehn Fragen vor Ihrem Kaufanbot

  • Haben Sie mit Ihrer Bank über Ihren Rahmen gesprochen?
  • Sind die Nebenkosten von rund 10 % eingeplant?
  • Waren alle Entscheider bei der Besichtigung dabei?
  • Haben Sie Grundbuchauszug, Pläne und Energieausweis gesehen?
  • Sind alle Bauteile genehmigt?
  • Kennen Sie Betriebskosten und – bei Wohnungen – Rücklage und geplante Sanierungen?
  • Welche Sanierungen stehen in den nächsten Jahren an?
  • Brauchen Sie einen Finanzierungsvorbehalt im Kaufanbot?
  • Wann können oder müssen Sie einziehen?
  • Wollen Sie diese Immobilie wirklich – auch nach einer Nacht darüber schlafen?
Häufige Fragen

Was uns oft gefragt wird

Was bedeutet eine Besichtigung für mich?

Mit Exposé und Besichtigung machen wir Ihnen die Immobilie namhaft. Kaufen Sie sie, ist die im Exposé genannte Provision zu bezahlen. Kaufen Sie nicht, entstehen Ihnen keine Kosten.

Kann ich vom Kaufanbot zurücktreten?

Grundsätzlich nicht – ein Kaufanbot ist verbindlich. Ausnahmen gibt es in engen Grenzen, etwa nach § 30a KSchG. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie kaufen wollen.

Wer zahlt den Notar?

Das wird im Kaufanbot geregelt. Üblicherweise zahlt der Käufer die Vertragserrichtung, der Verkäufer die Lastenfreistellung.

Wie komme ich an Immobilien, bevor sie inseriert sind?

Mit einem Suchprofil bei uns. Neue Immobilien schicken wir zuerst an vorgemerkte Kunden, die zum Angebot passen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand Oktober 2026.

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