Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen ist für die meisten die größte Entscheidung ihres Lebens. Die Sorgen sind dieselben: zu viel zahlen, versteckte Mängel übersehen, an der Finanzierung scheitern – oder zu spät dran sein.
Dieser Ratgeber führt Sie durch den Kauf in Österreich: was Sie vorab klären sollten, welche Schritte rechtlich verbindlich sind und wie es vom Kaufanbot bis zur Schlüsselübergabe weitergeht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Klären Sie Budget und Finanzierung, bevor Sie besichtigen.
- Fragen Sie sich ehrlich: Was suchen Sie eigentlich? Oft ist es etwas anderes als das erste Suchprofil.
- Mit dem Exposé und der Besichtigung macht der Makler Ihnen die Immobilie namhaft. Kommt der Kauf zustande, ist die Provision zu bezahlen.
- Ein Kaufanbot ist rechtlich verbindlich. Nimmt der Verkäufer an, ist der Kauf zustande gekommen.
- Rechnen Sie mit rund 10 % Nebenkosten zusätzlich zum Kaufpreis.
Was suchen Sie eigentlich?
Viele starten mit einer Liste: vier Zimmer, Garten, Garage. Hinter der Liste steht aber ein Leben – Arbeitsweg, Schule, Ruhe, Platz für Hobbys. Wer das klärt, sucht gezielter und findet oft etwas, das er anfangs gar nicht gesucht hat.
- Muss oder Kann: Was ist wirklich unverzichtbar, was wäre schön?
- Lage zuerst: Die Lage lässt sich nicht ändern, das Bad schon.
- Zukunft mitdenken: Kinder, Homeoffice, Alter – passt die Immobilie auch in zehn Jahren?
- Alle Entscheider: Wer entscheidet mit? Zur Besichtigung sollten alle kommen.
Budget und Finanzierung
Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor Sie besichtigen. So wissen Sie, in welchem Rahmen Sie suchen, und können bei einer passenden Immobilie schnell handeln.
| Nebenkosten | Höhe |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 % vom Kaufpreis |
| Grundbucheintragung Eigentum | 1,1 % vom Kaufpreis |
| Grundbucheintragung Pfandrecht (bei Kredit) | 1,2 % vom Pfandbetrag |
| Vertragserrichtung und Treuhand | laut Notar oder Rechtsanwalt |
| Maklerprovision | laut Exposé, gesetzlich höchstens 3 % zuzüglich 20 % USt |
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
Exposé, Besichtigung und Namhaftmachung
Wenn Sie über einen Makler kaufen, kommt mit der Übergabe des Exposés ein Maklervertrag zustande. Sie erhalten dazu eine Widerrufsbelehrung und eine Übersicht der Nebenkosten. Erst wenn Sie bestätigen, dass wir sofort für Sie tätig werden dürfen, bekommen Sie Adresse und vollständige Unterlagen.
- 01
Vorab klären
Wir rufen Sie kurz an: Was suchen Sie, wie finanzieren Sie? Passt die Immobilie nicht, sagen wir es Ihnen ehrlich.
- 02
Besichtigen
Nehmen Sie sich Zeit, kommen Sie mit allen Entscheidern. Unterlagen wie Grundbuchauszug, Pläne und Energieausweis haben wir dabei.
- 03
Genau hinschauen
Feuchtigkeit, Dach, Fenster, Heizung, Elektrik. Fragen Sie nach Betriebskosten und bei Wohnungen nach Rücklage und geplanten Sanierungen.
- 04
Zweitbesichtigung
Bei ernstem Interesse noch einmal zu einer anderen Tageszeit – gerne mit einem Fachmann.
Das Kaufanbot
Haben Sie sich entschieden, legen Sie ein schriftliches Kaufanbot. Es ist rechtlich verbindlich: Nimmt der Verkäufer es innerhalb der Bindungsfrist an, ist der Kauf zustande gekommen. Der Kaufvertrag beim Notar setzt das nur noch um.
- Preis und Zahlung: Kaufpreis, Abwicklung über Treuhand.
- Finanzierungsvorbehalt: Das Anbot gilt nur, wenn Ihre Bank bis zu einem Datum zusagt.
- Übergabe: Termin, Zustand, was bleibt im Haus.
- Bindungsfrist: Wie lange sind Sie an Ihr Anbot gebunden?
- Rücktrittsrecht: Geben Sie das Anbot für Ihr eigenes Wohnen am Tag der ersten Besichtigung ab, können Sie unter Umständen binnen einer Woche zurücktreten (§ 30a KSchG). Verlassen Sie sich nicht darauf – unterschreiben Sie nur, was Sie wirklich wollen.
Kaufvertrag, Grundbuch und Übergabe
- 01
Kaufvertrag
Ein Notar oder Rechtsanwalt errichtet den Vertrag. Sie bekommen vorab einen Entwurf – lesen Sie ihn in Ruhe und fragen Sie nach.
- 02
Treuhand
Sie zahlen den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Vertragserrichters. Der Verkäufer bekommt ihn erst, wenn Ihr Eigentum im Grundbuch gesichert ist.
- 03
Grundbuch
Der Vertragserrichter beantragt die Eintragung und führt Grunderwerbsteuer und Gebühren ab.
- 04
Übergabe
Gemeinsamer Termin vor Ort mit Übergabeprotokoll, Zählerständen, Schlüsseln und Unterlagen.
Melden Sie nach der Übergabe Strom, Gas, Wasser, Müll, Versicherung und den Hauptwohnsitz an bzw. um. Bei Wohnungen informiert die Hausverwaltung über Rücklage und Betriebskosten.
Wie wir Sie begleiten
- Suchprofil: Sie bekommen passende Immobilien oft, bevor sie öffentlich inseriert sind.
- Ehrliche Vorauswahl: Wir zeigen Ihnen nur, was zu Ihnen passt.
- Vollständige Unterlagen vor dem Kaufanbot, damit Sie und Ihre Bank prüfen können.
- Ein Ansprechpartner von der Anfrage bis zum Kaufvertrag.
Wir arbeiten als Makler für beide Seiten und informieren Käufer und Verkäufer gleich. Rechts- und Steuerfragen klärt Ihr Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
