Ratgeber · Verkaufen

Privat verkaufen.
Gut vorbereitet. – Privat verkaufen

Ehrlich betrachtet

Was ein Hausverkauf ohne Makler wirklich bedeutet: Preis, Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlung und Vertrag – mit allen Pflichten, die Sie als Verkäufer haben.

Lesezeit 12 MinutenStand Oktober 2026Österreichisches Recht

Viele Eigentümer überlegen, ihr Haus oder ihre Wohnung selbst zu verkaufen. Das ist erlaubt und kann gelingen. Wer es versucht, sollte aber wissen, was auf ihn zukommt – nicht nur die Inserate, sondern auch Pflichten, Haftung und die Verhandlung.

Wir sind Makler, und wir sagen es offen: Dieser Ratgeber soll Ihnen nicht ausreden, selbst zu verkaufen. Er zeigt, welche Schritte nötig sind, wo private Verkäufe am häufigsten scheitern und wann professionelle Begleitung sich rechnet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Preis entscheidet über Erfolg und Dauer. Ein zu hoher Start kostet am Ende meist mehr, als er bringt.
  • Ohne Energieausweis darf nicht inseriert werden. Im Inserat müssen HWB und fGEE stehen.
  • Grundbuchauszug, Pläne und Betriebskosten sollten vorliegen, bevor der erste Interessent kommt.
  • Ein Kaufanbot ist verbindlich. Prüfen Sie Finanzierung und Bedingungen, bevor Sie annehmen.
  • Den Kaufvertrag errichtet ein Notar oder Rechtsanwalt, der auch die Treuhandabwicklung übernimmt.
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Der richtige Preis

Der häufigste Fehler beim Verkauf ist ein zu hoher Angebotspreis. Er entsteht selten aus Gier, sondern aus Vergleichen mit Inseraten, aus dem, was man selbst investiert hat, oder aus dem Preis, den der Nachbar angeblich bekommen hat.

  • Inseratspreise sind keine Verkaufspreise. Aussagekräftig sind tatsächlich erzielte Preise in Ihrer Gemeinde – sie stehen im Grundbuch, nicht auf Portalen.
  • Investitionen zählen nur, wenn der Markt sie bezahlt. Eine neue Küche nach Ihrem Geschmack ist für den Käufer oft nur ein kleiner Pluspunkt.
  • Online-Bewertungen sind ein erster Richtwert. Zustand, Grundriss, Ausrichtung und Lärm kennen sie nicht.
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Unterlagen und Pflichtangaben

Ernsthafte Käufer und ihre Bank wollen Unterlagen sehen. Fehlen sie, verzögert sich die Finanzierung oder der Käufer springt ab. Besorgen Sie sie, bevor Sie inserieren.

UnterlageWoherWofür
Energieausweis (höchstens 10 Jahre alt)Ziviltechniker, Baumeister, EnergieberaterPflicht im Inserat und vor dem Kaufanbot
GrundbuchauszugBezirksgericht, Notar, onlineEigentum, Lasten, Rechte, Kredite
Pläne und BaubewilligungGemeinde (Bauamt), eigene UnterlagenGenehmigter Bestand, Flächen
Flächenwidmung, BebauungsplanGemeinde, DORISWas gebaut werden darf
Betriebskosten, AbgabenEigene Abrechnungen, GemeindeLaufende Kosten für den Käufer
Bei Wohnungen: Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Rücklage, ProtokolleHausverwaltungAnteile, Rücklage, geplante Sanierungen
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Inserat, Anfragen, Besichtigungen

Gute Fotos und ein ehrlicher Text bringen die richtigen Anfragen. Danach beginnt der Teil, den viele unterschätzen: Telefonate, E-Mails, Terminvereinbarungen – oft abends und am Wochenende.

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    Inserat

    Helle Fotos bei Tageslicht, Grundriss, alle Pflichtangaben. Beschreiben Sie Fakten statt Superlative – auch Schwächen, die ohnehin jeder sieht.

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    Anfragen vorsortieren

    Fragen Sie am Telefon nach, was der Interessent sucht und wie er finanziert. So vermeiden Sie Besichtigungen, die von Anfang an nicht passen.

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    Besichtigen

    Einzeltermine statt Massenbesichtigung, alle Unterlagen ausgedruckt, Räume gelüftet und hell. Wertgegenstände und persönliche Dokumente vorher wegräumen.

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    Nachfassen

    Rufen Sie nach ein, zwei Tagen an. Rückmeldungen zeigen, ob Preis und Präsentation stimmen.

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Kaufanbot und Verhandlung

In Österreich legt der Käufer in der Regel ein schriftliches Kaufanbot. Nehmen Sie es an, ist der Kauf grundsätzlich zustande gekommen – der Kaufvertrag beim Notar setzt das nur noch um. Prüfen Sie deshalb vor Ihrer Unterschrift genau.

  • Finanzierung: Hat der Käufer eine Bestätigung der Bank? Steht im Anbot ein Finanzierungsvorbehalt, und bis wann gilt er?
  • Bindungsfrist: Wie lange ist der Käufer an sein Anbot gebunden?
  • Übergabe: Termin, Zustand bei Übergabe, was bleibt im Haus (Küche, Möbel)?
  • Vertragserrichter: Wer errichtet den Kaufvertrag, wer trägt die Kosten?
  • Rücktrittsrecht: Gibt ein Käufer sein Anbot zur Deckung seines Wohnbedarfs am Tag der ersten Besichtigung ab, kann er unter Umständen binnen einer Woche zurücktreten (§ 30a KSchG).

Verhandelt wird nicht über den Preis allein, sondern über das Gesamtpaket: Termin, Finanzierung, Sicherheit. Wer das im Blick hat, verkauft oft besser.

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Kaufvertrag, Haftung und Steuern

Den Kaufvertrag errichtet ein Notar oder Rechtsanwalt. Er übernimmt meist auch die Treuhandabwicklung: Der Kaufpreis liegt bei ihm, bis der Käufer im Grundbuch eingetragen ist, und ein bestehender Kredit wird daraus abgelöst.

ThemaWas Sie wissen sollten
GewährleistungAuch ein privater Verkäufer haftet grundsätzlich für Mängel. Ein Verzicht kann vereinbart werden, gilt aber nicht für Mängel, die Sie kannten und verschwiegen haben, und nicht für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.
Immobilienertragsteuer30 % auf den Gewinn, bei Altvermögen (vor 31.3.2002 gekauft) pauschal berechnet. Der Vertragserrichter berechnet und führt sie ab.
HauptwohnsitzbefreiungSteuerfrei, wenn Sie selbst mindestens zwei Jahre durchgehend seit dem Erwerb oder fünf der letzten zehn Jahre dort gewohnt haben und den Wohnsitz aufgeben.
Kosten des VerkäufersEnergieausweis, Unterlagen, Lastenfreistellung, Immobilienertragsteuer. Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühr zahlt üblicherweise der Käufer.

Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Steuerfragen klären Sie bitte mit Ihrem Notar oder Steuerberater. Für Verkäufe ab 1.1.2027 gelten für Altvermögen höhere Pauschalsätze.

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Was ein Makler übernimmt

Ein Makler arbeitet für beide Seiten und wird nur bezahlt, wenn verkauft wird. Was Sie dafür bekommen, sollten Sie gegen Ihren eigenen Zeitaufwand und Ihr Risiko abwägen.

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Selbst verkaufen

Sie machen alles selbst: Preis, Unterlagen, Inserate, Besichtigungen, Verhandlung.

Passt, wenn
Sie Zeit haben, gut verhandeln, den Markt kennen und vielleicht schon einen Käufer im Umfeld.
Beachten Sie
Planen Sie den Aufwand realistisch: viele Telefonate, Abendtermine, Haftung für Angaben.
2

Mit Makler verkaufen

Preisermittlung, Unterlagen, Vermarktung, Vorauswahl der Käufer, Besichtigungen und Verhandlung übernimmt der Makler.

Passt, wenn
Sie wenig Zeit haben, weiter weg wohnen oder Sicherheit bei Preis und Abwicklung wollen.
Beachten Sie
Die Provision ist gesetzlich gedeckelt. Fragen Sie, was genau dafür geleistet wird.
  • Suchkunden: Wir kennen viele Käufer aus der Region, die bereits suchen und finanziert sind.
  • Vorauswahl: Jeder Interessent wird vor der Besichtigung nach Bedarf und Finanzierung gefragt.
  • Belegter Marktwert: aus tatsächlich erzielten Verkaufspreisen in Ihrer Gemeinde.
Checkliste

Zehn Fragen, bevor Sie privat verkaufen

  • Kennen Sie tatsächlich erzielte Verkaufspreise in Ihrer Gemeinde?
  • Haben Sie einen gültigen Energieausweis?
  • Liegen Grundbuchauszug, Pläne und Baubewilligung vor?
  • Ist alles, was gebaut wurde, auch genehmigt?
  • Kennen Sie die genauen Betriebskosten und Abgaben?
  • Haben Sie gute Fotos und einen Grundriss?
  • Haben Sie abends und am Wochenende Zeit für Anfragen und Termine?
  • Wie prüfen Sie die Finanzierung eines Käufers?
  • Wer errichtet den Kaufvertrag und übernimmt die Treuhand?
  • Wissen Sie, ob und wie viel Immobilienertragsteuer anfällt?
Häufige Fragen

Was uns oft gefragt wird

Darf ich ohne Energieausweis inserieren?

Nein. Im Inserat müssen HWB und fGEE angegeben werden, und der Käufer muss den Ausweis vor seinem Kaufanbot bekommen. Verstöße können bestraft werden.

Kann ich zuerst selbst verkaufen und später einen Makler beauftragen?

Ja. Wichtig ist dann ein ehrlicher Blick auf den Preis: Lange Inseratsdauer und mehrere Preissenkungen machen es auch für einen Makler schwerer.

Wer zahlt den Notar?

Das wird im Kaufanbot vereinbart. Üblich ist, dass der Käufer die Vertragserrichtung zahlt und der Verkäufer die Kosten der Lastenfreistellung trägt.

Was kostet das Erstgespräch mit Ihnen?

Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und ohne weitere Verpflichtung. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch wenn Sie danach selbst verkaufen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand Oktober 2026.

Lieber persönlich sprechen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und ohne weitere Verpflichtung – auch wenn Sie danach selbst verkaufen.