Ein eigenes Haus bauen, ohne zuerst das Grundstück kaufen zu müssen: Das ist mit einem Baurecht möglich. Statt des Kaufpreises für den Grund zahlen Sie einen jährlichen Baurechtszins. Was das Baurecht ist, was Ihnen gehört und worauf Sie achten sollten, erklären wir hier – mit einem Rechenbeispiel aus unserem Projekt GRUND.IDEE in Grub bei Strengberg.
Was ist ein Baurecht?
Das Baurecht ist in Österreich im Baurechtsgesetz geregelt. Es ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Der Grund bleibt im Eigentum des Grundeigentümers, das Haus gehört für die Dauer des Baurechts Ihnen.
Ein Baurecht wird für mindestens 10 und höchstens 100 Jahre vereinbart und im Grundbuch eingetragen. Es bekommt dort eine eigene Einlage, ähnlich wie ein Grundstück. Damit ist es kein bloßer Mietvertrag, sondern ein im Grundbuch abgesichertes Recht: Es kann verkauft, vererbt und mit einer Hypothek belastet werden.
Was ist der Baurechtszins?
Für die Nutzung des Grundstücks zahlen Sie dem Grundeigentümer ein laufendes Entgelt, den Baurechtszins (im Gesetz „Bauzins“). Er wird im Baurechtsvertrag festgelegt, meist als Betrag pro Quadratmeter und Jahr. Häufig ist er wertgesichert, steigt also mit einem vereinbarten Index. Wie das bei einem konkreten Grundstück geregelt ist, steht im jeweiligen Baurechtsvertrag.
Baurecht und Grundstückskauf im Vergleich
| Grundstückskauf | Baurecht | |
|---|---|---|
| Grund | gehört Ihnen | bleibt beim Grundeigentümer |
| Haus | gehört Ihnen | gehört Ihnen für die Dauer des Baurechts |
| Zahlung für den Grund | Kaufpreis auf einmal, meist finanziert | jährlicher Baurechtszins |
| Kapitalbedarf zu Beginn | Grundstückspreis plus Nebenkosten plus Baukosten | vor allem Baukosten plus Nebenkosten |
| Dauer | unbefristet | befristet, 10 bis 100 Jahre |
| Verkauf und Vererbung | möglich | möglich, laut Baurechtsvertrag |
| Grundbuch | Eigentum am Grundstück | eigene Baurechtseinlage |
Für wen ist das Baurecht interessant?
- Junge Familien: Das Geld, das sonst in den Grund fließt, steht für das Haus zur Verfügung. Der Kreditbedarf zu Beginn ist kleiner.
- Bauherren mit klarem Budget: Der Baurechtszins ist ein planbarer laufender Betrag statt eines hohen Kaufpreises auf einmal.
- Anleger: Wer ein Haus zur Vermietung errichtet, bindet weniger Kapital im Grundstück.
Rechenbeispiel: GRUND.IDEE in Strengberg
In unserem Projekt GRUND.IDEE in Grub bei Strengberg werden 22 Bauparzellen von ca. 240 bis 750 m² im Baurecht auf 80 Jahre vergeben. Der Baurechtszins beträgt € 6,60 pro m² brutto jährlich. [PRÜFEN: Betrag/USt., Wertsicherung]
Für eine Parzelle mit 382 m² ergibt das rund € 2.521 pro Jahr, also rund € 210 pro Monat. Einen Kaufpreis für den Grund zahlen Sie nicht.
Ein weiterer Vorteil des Projekts: Innerhalb der Einheiten lassen sich die Grundstücksgrenzen je nach Bedarf anpassen und verschieben. Welche Parzellen verfügbar sind, zeigt der Parzellenplan auf der Projektseite.
Worauf Sie achten sollten
- Laufzeit: Je länger das Baurecht noch läuft, desto besser lässt es sich finanzieren und später verkaufen.
- Wertsicherung: Prüfen Sie, ob und wie der Baurechtszins angepasst wird.
- Ende des Baurechts: Nach Ablauf fällt das Haus an den Grundeigentümer. Ob und in welcher Höhe Sie dafür eine Entschädigung erhalten und ob eine Verlängerung möglich ist, regelt der Baurechtsvertrag. [PRÜFEN: Regelung GRUND.IDEE]
- Finanzierung: Weil das Baurecht im Grundbuch steht, kann es als Sicherheit für einen Kredit dienen. Klären Sie die Finanzierung frühzeitig mit Ihrer Bank. [PRÜFEN: Erfahrung mit Banken]
- Nebenkosten: Auch beim Erwerb eines Baurechts fallen Nebenkosten an, etwa für Vertragserrichtung und Grundbucheintragung. Welche Steuern und Gebühren in Ihrem Fall anfallen, sagen Ihnen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Häufige Fragen
Gehört mir das Haus im Baurecht?
Ja, für die Dauer des Baurechts sind Sie Eigentümer des Hauses. Der Grund bleibt im Eigentum des Grundeigentümers.
Kann ich das Baurecht verkaufen oder vererben?
Ja. Das Baurecht ist veräußerlich und vererblich. Ob der Grundeigentümer einem Verkauf zustimmen muss, regelt der Baurechtsvertrag. [PRÜFEN: Regelung GRUND.IDEE]
Was passiert nach Ablauf des Baurechts?
Das Haus fällt an den Grundeigentümer. Was Sie dafür bekommen und ob das Baurecht verlängert werden kann, steht im Baurechtsvertrag. Bei GRUND.IDEE läuft das Baurecht 80 Jahre.
Sie interessieren sich für eine Parzelle?
Wir zeigen Ihnen die Parzellen vor Ort und erklären Ihnen das Baurechtsmodell von GRUND.IDEE im Detail. Rufen Sie uns an unter +43 50 1211 oder fragen Sie direkt auf der Projektseite an.





