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Haus verkaufen trotz offenem Kredit

Ein laufender Kredit verhindert einen Hausverkauf grundsätzlich nicht. Wichtig ist, Bank, Kreditablösung und die eingetragenen Pfandrechte rechtzeitig in die Abwicklung einzubeziehen.

Erstellt und Quellen geprüft: 8. Oktober 2026 · ITH Sonnberger GmbH

Was muss zuerst geklärt werden?

Fragen Sie Ihre Bank nach dem aktuellen offenen Betrag und einer Ablöserechnung für den vorgesehenen Zeitpunkt. Klären Sie, welche vertraglichen Fristen oder Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung zu berücksichtigen sind.

Was passiert mit der Hypothek?

Kreditschuld und eingetragenes Pfandrecht sind nicht dasselbe. Eine vereinbarte lastenfreie Übertragung erfordert die Löschung der betreffenden Grundbuchseintragung. Welche Unterlagen dafür nötig sind, koordinieren Bank und Vertragserrichtung.

Wie wird der Kaufpreis verwendet?

In einer abgestimmten Treuhandabwicklung kann ein Teil des Kaufpreises zur Kreditablösung verwendet werden. Der verbleibende Betrag wird nach den vereinbarten Bedingungen ausgezahlt. Die Reihenfolge und Sicherheiten werden im Kaufvertrag und Treuhandauftrag geregelt.

Was ist, wenn der Verkaufserlös nicht reicht?

Dann braucht es vor verbindlichen Vereinbarungen eine Lösung mit der Bank für die verbleibende Schuld und die Freigabe der Sicherheit. Eine automatische Löschung oder Schuldübernahme durch den Käufer gibt es nicht.

Was übernimmt Sonnberger?

Wir beziehen den offenen Kredit in Ihren Verkaufsplan ein und koordinieren die nötigen Abstimmungen. Bank, Rechtsanwalt oder Notar bleiben für ihre Finanzierungs-, Vertrags- und Treuhandaufgaben zuständig.

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