Brauche ich einen Energieausweis?
Bei einem gewöhnlichen Verkauf eines beheizten Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung grundsätzlich ja. Der Ausweis darf bei der Vorlage höchstens zehn Jahre alt sein. Gesetzliche Ausnahmen bestehen für bestimmte Gebäude; sie gelten nicht pauschal für ältere Häuser.
Wann wird er gebraucht?
Die erforderlichen Energiekennzahlen gehören bereits ins Inserat. Interessenten müssen den Energieausweis rechtzeitig vor ihrer Vertragserklärung sehen können. Nach Vertragsabschluss ist der vollständige Ausweis oder eine vollständige Kopie innerhalb von 14 Tagen auszuhändigen.
Wer darf ihn erstellen?
Beauftragen Sie einen für das Gebäude befugten Aussteller, etwa einen entsprechend befugten Baumeister, ein Ingenieurbüro oder einen Ziviltechniker. Die konkrete Berechtigung und die technischen Anforderungen hängen auch von Tätigkeit und Bundesland ab.
Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?
Hilfreich sind Baupläne, Angaben zu Baujahr und Umbauten, Bauteilaufbauten, Fensterdaten sowie Informationen zu Heizung, Warmwasser und bereits ausgeführten Sanierungen. Der Aussteller legt fest, was für Ihr Gebäude benötigt wird und ob eine Aufnahme vor Ort nötig ist.
Was bedeuten HWB und fGEE?
Der Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt den rechnerischen Wärmebedarf. Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) ordnet die energetische Qualität im Vergleich zum Referenzgebäude ein. Beide Werte sind keine Zusage über Ihre künftige Heizkostenrechnung.
Was übernimmt Sonnberger?
Wir sichten den vorhandenen Ausweis, übernehmen die Angaben in die Objektpräsentation und unterstützen bei der Koordination mit einem befugten Aussteller. Die Erstellung erfolgt durch den jeweiligen Fachbetrieb; dessen Honorar gehört als eigene Position in Ihre Kostenplanung.

